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| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Wird dem Auftraggeber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises der Mitwohnzentrale Regensburg Wohnraum überlassen sei es durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit dem Wohnungsanbieter so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitwohnzentrale unverzüglich hierüber zu unterrichten und die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe zu bezahlen. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitwohnzentrale ebenfalls zu unterrichten, wenn kein Überlassungsverhältnis oder 3. Bei Kündigung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber erklärt dieser, daß die erhaltenen Angebote zu keiner 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Mitwohnzentrale Regensburg erhaltenen Angebote nicht an Dritte 5. Jede Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter bzw. Vermieter ist gebührenpflichtig, auch wenn dem 6. Eine Haftung der Mitwohnzentrale Regensburg für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlung ist ausdrücklich 7. Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich getroffen wurden. 8. Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg Ihre MITWOHNZENTRALE REGENSBURG |