Vermittlungsgebühren der Mitwohnzentrale Regensburg
Die Berechnungsgrundlage der nachfolgen aufgeführten Vermittlungsgebühren bezieht sich auf die
Pauschalmiete, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Vermittlungsgebühr.
Die Vermittlungsgebühren der Mitwohnzentrale Regensburg richten sich nach der
Mietdauer (laut Mietvertrag) und der Monatsmiete:
bis zu 1 Monat:
25% + MwSt. = 29,75% der Monatsmiete
bis zu 2 Monaten:
45% + MwSt. = 53,55% der Monatsmiete
bis zu 3 Monaten:
65% + MwSt. = 77,35% der Monatsmiete
bis zu 4 Monaten:
85% + MwSt. = 101,15% der Monatsmiete
bis zu 5 Monaten:
105% + MwSt. = 124,95% der Monatsmiete
von 6 bis 12 Monaten:
125% + MwSt. = 148,75% der Monatsmiete
von 12 bis 18 Monaten:
150% + MwSt. = 178,50% der Monatsmiete
ab 18 Monaten bis zur unbefristeten Anmietung:
200% + MwSt. = 238,00% der Monatsmiete
(max. Vermittlungsgebühr)
bei Abschluß eines Nutzungsvertrags von 6 Monaten:
nur 100% + MwSt. = 119,00% der Monatsmiete
statt 125% + MwSt. = 148,75% der Monatsmiete

Die o. g. Vermittlungsgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %.
Angefangene und halbe Monate werden als volle Kalendermonate abgerechnet.
Bereits bezahlte Vermittlungsgebühren - egal aus welchem Grund - werden nicht zurückerstattet.
Jede Mietvertragsverlängerung ist provisionspflichtig und wird bis zu einer max. Vermittlungsgebühr von
200% + MwSt. = 238,00% der Monatsmiete, nachberechnet.
Die Vermittlungsgebühr ist sofort nach Abschluß des Miet-/Nutzungsvertrages fällig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Wird dem Auftraggeber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises der Mitwohnzentrale Regensburg Wohnraum
überlassen – sei es durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit dem Wohnungsanbieter – so ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Mitwohnzentrale unverzüglich hierüber zu unterrichten und die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe
zu bezahlen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitwohnzentrale ebenfalls zu unterrichten, wenn kein Überlassungsverhältnis oder
Mietvertrag zustande gekommen ist; oder sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen erledigt hat.
Bei Nichtzustandekommen eines Überlassungsverhältnisses hat der Auftraggeber die Möglichkeit, von der Mitwohnzentrale
Regensburg neue Angebote zu bekommen oder aber den Vertrag zu kündigen.

3. Bei Kündigung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber erklärt dieser, daß die erhaltenen Angebote zu keiner
Wohnraumüberlassung führten und daß er auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Adressen macht.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Mitwohnzentrale Regensburg erhaltenen Angebote nicht an Dritte
weiterzugeben. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hafte der Auftraggeber der Mitwohnzentrale Regensburg in Höhe
der vollen Vermittlungsgebühr.

5. Jede Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter bzw. Vermieter ist gebührenpflichtig, auch wenn dem
Wohnungssuchenden die Adresse noch von anderer Seite bekannt gemacht wurde, oder wenn der Auftraggeber vom gleichen
Wohnungsgeber eine andere Wohnmöglichkeit als die von der Mitwohnzentrale Regensburg nachgewiesen erhält.

6. Eine Haftung der Mitwohnzentrale Regensburg für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlung ist ausdrücklich
ausgeschlossen.

7. Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

8. Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg

Ihre MITWOHNZENTRALE REGENSBURG
Maximilianstrasse 16
93047 Regensburg
Tel.: 0941/19430
Fax.: 0941/ 378 20 23 

aufwärts